Wenn pflegende Angehörige in Urlaub fahren möchten oder selber erkranken, stehen sie häufig vor einem Problem: Wie soll es Zuhause mit der Pflege weitergehen? Hier unterstützt die Kurzzeitpflege.
Auch nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die häusliche Pflege noch nicht oder nicht in der bisher gewohnten Weise möglich ist, macht die Kurzzeitpflege Sinn.
Für einen Betrag bis zu 1.854 € übernehmen die Pflegekassen die Kosten der Kurzzeitpflege für den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 € für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, das Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 auch für den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung flexibel nutzen können. Dies stellt eine deutliche Erhöhung gegenüber den getrennten Einzelbudgets dar, die vorher bei 1.854 € für Kurzzeitpflege und 1.685 € für Verhinderungspflege lagen.
Wir bieten in allen drei Caritas-Häusern die Möglichkeit der Kurzzeitpflege an. Das Caritas-Zentrum Franz von Assisi hat einen eigenen Wohnbereich dafür, so dass Sie einen Aufenthalt dort vorausschauend planen können - wenn z. B. die pflegenden Angehörigen in Urlaub fahren möchten. Kurzfristig können wir hier ebenfalls Plätze anbieten. Frauke Dikomey hilft Ihnen bei Reservierung eines bestimmten Zeitraumes oder weiteren Fragen gerne weiter.
Im Kardinal-von-Galen-Haus sowie in der Hausgemeinschaft St. Barbara bieten die Möglichkeit der Kurzzeitpflege an, wenn der Bedarf kurzfristig entsteht wie z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Dort geben Ihnen die Pflegedienstleitungen gerne Auskunft.