Die Mitarbeitervertretung
Eine Mitarbeitervertretung MAV gibt es in jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung. Ihre Aufgabe ist es, ähnlich wie bei Betriebsräten in gewerblichen Betrieben oder öffentlichen Verwaltungen, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber darauf zu achten, dass alle Mitarbeitenden nach Recht und Billigkeit behandelt werden.
Die Mitglieder der Mitarbeitervertretung haben sowohl die Situation des einzelnen Mitarbeitenden, als auch die Perspektive des Gesamtverbandes im Blick. Dabei übernehmen sie Verantwortung, um eine gute Zusammenarbeit zu fördern und die Strukturen unseres Verbandes positiv mitzugestalten.
Die Mitarbeitervertretung
- vertritt berechtigte berufliche, wirtschaftliche und soziale Anliegen der Mitarbeitenden,
- unterstützt die Mitarbeitenden bei der Durchsetzung ihrer Rechte, nimmt ihre Anregungen und Beschwerden, zum Beispiel zu betrieblichen Abläufen, entgegen und klärt sie mit dem Dienstgeber,
- hat Mitbestimmungsrechte bei Neueinstellungen, Kündigungen und anderen Personalentscheidungen,
- regt Maßnahmen an, die den Mitarbeitenden dienen,
- unterstützt die Mitarbeitenden in persönlichen Sorgen und Nöten,
- handelt nach dem Grundsatz der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit,
- leitet Anregungen und berechtigte Beschwerden weiter und wirkt auf deren Erledigung hin,
- setzt sich für Gesundheitsförderung, Arbeitsschutz und Unfallverhütung ein,
- engagiert sich für frauen- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen,
- fördert Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter und anderer schutzbedürftiger Mitarbeitenden,
- regt Verständnis zwischen ausländischen und anderen Mitarbeitenden an und fördert eine gute Zusammenarbeit,
- erarbeitet zusammen mit der Dienstgeberseite Dienstvereinbarungen.
Die MAV beim Caritasverband Herten e.V. ist per E-Mail oder Telefon in der Regel von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr zu erreichen.