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Barrierefreiheit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft. Ab dem Inkrafttreten müssen Produkte und Dienstleistungen, die in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden und in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, barrierefrei sein.

Da auf unserer Webseite caritas-herten.de keine entgeltlichen Dienstleistungen und Produkte angeboten werden oder geschäftliche Transaktionen vorgenommen werden können, findet das Gesetz hier keine Anwendung. Nichtsdestotrotz wollen wir die Teilhabemöglichkeit aller Menschen - unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten - stärken.

Der Caritasverband Herten e. V. ist deshalb bemüht, die Website caritas-herten.de einschließlich der Gestaltung ihrer zentralen Inhalte und Funktionen im Einklang mit den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie dem ab dem 28. Juni 2025 geltenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umfassend barrierefrei zugänglich zu machen. Dies ist nach der Definition des Gesetzes in § 3 Absatz 1 Satz 2 dann der Fall, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist.

Neben der Umsetzung der technischen und gestalterischen Anforderungen müssen Webseiten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch eine "Erklärung zur Barrierefreiheit" bereitstellen und eine Kontaktmöglichkeit angeboten werden, über die Websitenutzer verbliebene Barrieren melden können.

Diesen Anforderungen wollen wir auf freiwilliger Basis nachkommen und transparent darlegen, inwieweit unsere Webseite barrierefrei gestaltet ist und welche Maßnahmen wir zur Verbesserung vornehmen wollen.

Stand der Barrierefreiheit

Die Website ist derzeit teilweise barrierefrei. Es werden die meisten Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfüllt. Einige Bereiche sind jedoch noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit weiter unter Verwendung automatisierter Prüfwerkzeuge sowie ergänzender manueller Tests zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Ihre Behebung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

Barriere: PDF-Dokumente

Beschreibung: Viele PDF-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an barrierefreie Dokumente. Es fehlen sinnvolle Alternativtexte, eine logische Lesereihenfolge, korrekte Linkauszeichnungen und semantische Strukturierungen. Dies betrifft insbesondere Dateien, die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden. Maßnahmen: Überarbeitung bestehender PDFs. Ab dem 28.06.2025 werden neue Dokumente grundsätzlich barrierefrei erstellt.

Barriere: Videos ohne Untertitel

Beschreibung: Einige eingebettete oder verlinkte Videos enthalten gesprochene Sprache, aber keine Untertitel oder keine textbasierten Alternativen. Darüber hinaus fehlen bei rein visuellen Inhalten ergänzende beschreibende Texte. Maßnahmen: Erstellung und Einbindung von Untertiteln bzw. Transkripten.
Barriere: Bilder und grafische Inhalte
Beschreibung: Einige Bilder und Logos sind nicht mit geeigneten Alternativtexten oder ausreichend sprechenden Linktexten versehen. Zudem sind verlinkte oder inhaltstragende Bilder nicht korrekt gekennzeichnet. Einzelne grafische Inhalte weisen ein zu geringes Kontrastverhältnis zum Hintergrund auf. Maßnahmen: Nachträgliche Auszeichnung von Alternativtexten und Anpassung der Kontraste.
Barriere: Leichte Sprache und Gebärdensprache
Beschreibung: Es stehen aktuell keine Inhalte in leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung. Eine entsprechende Verlinkung auf der Startseite ist ebenfalls nicht vorhanden. Maßnahmen: Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache inklusive Navigationserklärungen und Barrierefreiheitserklärung.
Barriere: Semantische Struktur und Inhaltselemente
Beschreibung: Auf mehreren Seiten ist die HTML-Struktur fehlerhaft. Überschriften, Listen, Zitate und Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet. Die Suchfeld-Beschriftung erfolgt nur per "placeholder", was für Screenreader problematisch ist. Außerdem beruhen einzelne Anleitungen oder Hinweise ausschließlich auf visuellen Merkmalen wie Position oder Farbe. Zudem sind einzelne Links, insbesondere in der Navigation, nicht eindeutig ausgezeichnet oder mit nicht eindeutigen ARIA-Labels versehen. Maßnahmen: Überarbeitung der HTML-Struktur und Auszeichnung von Inhalten, Ergänzung barrierefreier Beschriftungen und verständlicher Anleitungen.
Barriere: Formulare und Fehlermeldungen
Beschreibung: Formulare unterstützen keine Autovervollständigung (autocomplete) und zeigen bei fehlerhaften Eingaben keine ausreichenden Hilfestellungen oder Korrekturvorschläge. Einzelne Elemente sind nicht korrekt beschriftet oder für assistive Technologien eindeutig erkennbar. Maßnahmen: Ergänzung von autocomplete-Attributen, Verbesserung der Fehlermeldungen und Anpassung der ARIA-Rollen.

Barriere: Tastaturbedienung

Beschreibung: Einige interaktive Elemente wie Buttons, Filter oder Formularelemente sind nicht vollständig per Tastatur bedienbar. Die Fokusreihenfolge folgt nicht immer der visuellen Anordnung. Teilweise fehlt eine sichtbare Fokusmarkierung. Maßnahmen: Optimierung der Tastaturnavigation, Korrektur der Fokusreihenfolge und Sichtbarmachung des Tastaturfokus.

Barriere: Unzureichende Sprach- und Rollenkennzeichnung

Beschreibung: Einzelne Inhalte sind nicht korrekt sprachlich ausgezeichnet. Steuerelemente wie Auswahllisten oder Telefonnummernfelder werden von Screenreadern nicht korrekt interpretiert (z. B. als "Link" statt als "Auswahlfeld"). Maßnahmen: Korrekte sprachliche Auszeichnung von Elementen und technische Verbesserung der semantischen Rollen für assistive Technologien.

Kontakt und Feedback

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit unserer Website caritas-herten.de haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte kontaktieren Sie uns:

Caritasverband Herten e. V.
Stabsstelle Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hospitalstraße 11 - 13
45699 Herten

Telefon 02366 304-443
Mail a.spiekermann@caritas-herten.de

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht barrierefreie Gestaltung von caritas-herten.de benachteiligt zu sein und innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Konflikten außergerichtlich. Weitere Informationen, auch zum barrierefreien Antrag, finden Sie unter:

www.schlichtungsstelle-bgg.de

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und zuletzt am 30.01.2026 aktualisiert.

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