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Pressemitteilung

Pflegenotstand beginnt bei der Ausbildung

Der Pflegenotstand beginnt für die Caritas bei der Ausbildung. 2006 ist der Zuschuss des Landes zu den Betriebskosten der Fachseminare für Altenpflege auf monatlich 280 Euro pro Teilnehmer abgesenkt worden.

Erschienen am:

05.10.2017

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Münster e.V.
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-396
info@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de
  • Beschreibung
Beschreibung

081-2017_Altenpflege-AusbildungViele neue Plätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben die Einrichtungen der Erziehungshilfe der Caritas in der Diözese Münster wie hier in Rheine in den vergangenen zwei Jahren geschaffen. Harald Westbeld/Caritas Münster

Seitdem ist er auf diesem Niveau geblieben, kritisiert der münstersche Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann. Eine Erhöhung der Betriebskostenförderung durch das Land sei dringend erforderlich. "Die neue Landesregierung darf die Zukunft der Altenpflegefachschulen nicht vernachlässigen," sagt Kessmann.

Eine Analyse der Kosten der schulischen Ausbildung habe ergeben, dass monatlich mindestens 490 Euro pro Altenpflegeschüler erforderlich seien. "Als Caritas nehmen wir unsere Verpflichtung ernst, tarifgemäß zu entlohnen und haben daher bei den Personalkosten keinerlei Einsparpotentiale", betont Kessmann. Bislang hätten allein die Schulträger die Finanzierungslücke geschlossen und somit die schulische Ausbildung in der Altenpflege gesichert. "Diese sehen keine Möglichkeiten, die Subventionierung weiter zu schultern", so Kessmann.

Die Caritas sehe die Landesregierung in der Verantwortung, die erforderlichen Finanzmittel zur Sicherstellung der Pflegeausbildung bereitzustellen und entsprechende Mittel im nächsten Haushaltsplan des Landes einzustellen, erklärt Kessmann. Die Finanzierungslücke sei abgesehen von normalen Kostensteigerungen erheblich größer geworden durch Tarifsteigerungen und neue qualitätssichernde Strukturvorgaben.

Ob die Unterfinanzierung durch das neue Pflegeberufegesetz behoben werde, sei bislang nicht absehbar. Es führt ab 2020 die drei bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Ausbildungsberuf zusammen. Für alle bis Ende 2019 beginnenden Altenpflegeausbildungen gelten ohnehin die alten Finanzierungsregeln, die dann bis zum Ende der Ausbildung des letzten Jahrgangs im Jahr 2024 greifen.

"Die Fachseminare werden für die Pflegeausbildung wichtig bleiben," erklärte Kessmann: Sie hätten sowohl die erforderlichen Ausbildungskapazitäten und könnten die Fachexpertise einbringen. "Wir sind in großer Sorge um ihre weitere Existenz, weil sie das Fundament bilden für viele Maßnahmen gegen den Pflegenotstand ", betont Kessmann.

081-2017        5. Oktober 2017

Autor/in:

  • Harald Westbeld
Quelle: caritas-muenster.de
  • Ansprechperson
Porträtfoto von Harald Westbeld
Harald Westbeld
Pressereferent
0251 8901-215
0170 7859555
0251 8901-4215
0251 8901-215 0170 7859555
0251 8901-4215
0251 8901-4215
westbeld@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de
  • Kontakt
  • Adresse
Annegret Spiekermann
Annegret Spiekermann
Stabsstelle Kommunikation
+49 2366 304 443
+49 2366 304 1443
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a.spiekermann@(BITTE ENTFERNEN)caritas-herten.de
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Hospitalstraße 11-13
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