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Pressemitteilung

Künftig Jugendhilfe nach Kassenlage?

Künftig könnte die Kassenlage über die Gewährung von Jugendhilfe entscheiden. Diese Sorge treibt Ministerialdirigent Manfred Walhorn im NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration um.

Erschienen am:

08.12.2017

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
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info@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Das Foto zeigt einen Redner am Pult durch einige Zuhörer hindurch fotografiert.NRW-Ministerialdirigent Manfred Walhorn warnte vor den möglichen Folgen einer Novelle des Kinder- und Jugendhilferechts, wenn die Ideen aus der vergangenen Legislaturperiode fortgeführt werden.Harald Westbeld

Zwar ist die große Reform des Kinder- und Jugendhilferechts erst einmal abgesagt, aber damit seien die Ideen nicht vom Tisch. Walhorn forderte die in der Arbeitsgemeinschaft Erziehungshilfen (AGE) zusammengefassten Einrichtungen und Dienste der Caritas auf ihrer Mitgliederversammlung in Münster dazu auf, sich jetzt offensiv in die Debatte einzumischen und nicht abzuwarten, bis sich die Politik in Berlin wieder zurechtgerüttelt habe.

Es sind juristische Fachbegriffe wie "Länderöffnungsklausel" und "ergänzende Gesetzgebung der Länder", hinter denen sich grundlegende Änderungen verbergen können: "Das würde die Grundfesten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zum Einsturz bringen", warnte Walhorn. Bei den Überlegungen zur Novelle sei es eigentlich darum gegangen, die Kosten für die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu begrenzen. Dies wäre aber im Ergebnis der Hebel geworden, "um die Härte und Klarheit von Standards aufzulösen". Eine große Errungenschaft des Sozialgesetzbuches VIII sei, bundesweite Regelungen geschaffen zu haben. Dies werde in Frage gestellt.

Entwicklungsbedarf sieht Walhorn an anderen Stellen. Nachzudenken sei zum Beispiel über den Missstand, das Kinder mit Behinderungen morgens in der Schule einen Integrationsbegleiter zur Seite gestellt bekämen, nachmittags in der OGS aber ohne auskommen müssten. Änderungen seien dort ab 2020 vorgesehen. Das werde aber kaum mit der bisherigen Vorgabe zu vereinbaren sein, dass alle Änderungen kostenneutral umgesetzt werden sollen.

Nachzudenken sei auch darüber, dass Jugendliche mit Erreichen der Volljährigkeit die Jugendhilfe-Einrichtungen in der Regel verlassen müssten. In Familien verblieben sie im Durchschnitt bis zum Alter von 23 oder 24 Jahren. Da könne man nicht von den jungen Erwachsenen aus der Jugendhilfe verlangen, mit 18 Jahren selbständig durchs Leben zu gehen. Neben dem Lebensalter müssten Kriterien wie Schul- oder Berufsabschluss einbezogen werden. Die Leiter der Einrichtungen und Dienste in der AGE forderte Walhorn auf, ihre praktischen Erfahrungen verstärkt in diese Debatte einzubringen.

Praktisch gefordert werden sie auch bei der weiteren Bekämpfung der Kinderarmut sein. Das Programm "Kein Kind zurücklassen" laufe zwar aus. Aber die neue Landesregierung wolle hier nicht mit der Abrissbirne vorgehen, sondern sich Zeit nehmen zu schauen, wie diese Hilfen systematisch und flächendeckend fortentwickelt werden können, so Walhorn. Das solle auch unabhängig von Sparvorgaben geschehen. Es gelte vor allem, die verschiedenen Unterstützungssysteme sinnvoll aufeinander abzustimmen.

Zur Fortentwicklung gehört für den Abteilungsleiter im Ministerium zudem, das große, bislang noch ungenutzte Potential der Offenen Ganztagsschulen zu nutzen: "Wir müssen die Leistungen dort erbringen, wo wir die Kinder und Jugendlichen antreffen", sagte Walhorn.

097-2017 (hgw) 8. Dezember 2017 %%%%

Autor/in:

  • Harald Westbeld
Quelle: caritas-muenster.de
  • Ansprechperson
Porträtfoto von Harald Westbeld
Harald Westbeld
Pressereferent
0251 8901-215
0170 7859555
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0251 8901-215 0170 7859555
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