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Pressemitteilung

Infektionen problematischer als Impfpflicht

Die Caritas in der Diözese erwartet keinen Versorgungsengpass in den 205 katholischen Altenheimen wegen der ab Mitte März geltenden Impfpflicht in der Pflege. Bereits jetzt sei eine Impfquote von weit über 90 Prozent erreicht.

Erschienen am:

31.01.2022

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Münster e.V.
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-396
info@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Das Foto zeigt zwei Pflegerinnen, die einen alten Mensch im Bett umdrehen.

Einige Mitarbeitende wollen sich wegen des dann drohenden Betätigungsverbots noch impfen lassen, erklärt Anne Eckert, Referatsleiterin Altenheime und Sozialstationen im Diözesancaritasverband Münster. Absehbar werde nur ein sehr kleiner harter Kern an Impfverweigerern übrigbleiben. In den vergangenen Wochen sei es durch aufklärende Gespräche gelungen, noch einige unsichere Mitarbeitende zu überzeugen.

Mehr Sorge und Mühe bereite den Einrichtungen derzeit die steigende Zahl an Infektionen und damit an Pflegekräften aber auch Mitarbeitenden in der Hauswirtschaft oder im technischen Dienst, die in Quarantäne gehen müssten. "Wir hoffen, dass sich das zeitlich verteilt und somit durch Vertretungen ausgeglichen werden kann", sagt Eckert.

Vor Ort ergibt sich ein differenziertes Bild. So beschäftigt der Caritasverband Geldern-Kevelaer zum Beispiel insgesamt 660 Mitarbeitende in seinen Seniorenhäusern. Gerade mal 18 davon seien bislang ungeimpft, fünf davon wollen sich impfen lassen. Erfreulich sei, so Eckert, dass knapp 83 Prozent schon geboostert seien.

Ganz ähnlich sieht es in den Einrichtungen der CS Seniorenheime im Kreis Warendorf aus. Von 680 Mitarbeitenden sind 25 nicht geimpft und wollen dies auch trotz der drohenden Konsequenzen nicht. Damit wird eine Quote von 96 Prozent Geimpfte erreicht.

Kündigungen von Mitarbeitenden im Vorfeld hat es bislang nur in ganz geringem Umfang gegeben, weiß Anne Eckert aus Rückmeldungen. Der Diözesancaritasverband empfiehlt sie auch nicht von Seiten der Einrichtungsträger, falls die Impfpflicht nicht beachtet wird. Diese Mitarbeitenden sollen den Gesundheitsämtern gemeldet werden, wie es die Regelungen zur Impfpflicht vorsehen. "Das Gesundheitsamt muss dann ein Betätigungsverbot aussprechen", erläutert Eckert.

010/2022   (hgw)        31. Januar 2022

 

Autor/in:

  • Harald Westbeld
Quelle: caritas-bistum-muenster.de
  • Ansprechperson
Anne Eckert
Anne Eckert
0251 8901-243
0251 8901-4243
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0251 8901-4243
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www.caritas-muenster.de
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