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Pressemitteilung

Bistum unterstützt Zusammenführung

Wenn alle bürokratischen Hürden für eine Familienzusammenführung genommen sind, bleiben die Reisekosten. Das Bistum Münster übernimmt davon jetzt auf Antrag ein Drittel, ein weiteres Drittel kann von der Katholischen Arbeitsgemeinschaft Migration (KAM) kommen und der Rest muss vor Ort aufgebracht werden.

Erschienen am:

08.02.2019

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-396
info@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Das Foto zeigt einen Vater mit einem Kind auf dem Arm und danebenstehend die Mutter.Familienzusammenführung ist ein entscheidender Faktor dafür, dass Integration gelingt. Dafür unterstützt das Bistum Münster die Reisekosten.KNA

Der Flüchtlingsbeauftragte des Bistums, Helmut Flötotto, sieht dies als einen wichtigen Beitrag für die Integration. Dafür sei es sehr wichtig, dass Flüchtlinge ihre Familienangehörigen nachholen können.

Die Anträge für die Förderung nehmen die Fachdienste für Integration (FIM) der örtlichen Caritasverbände entgegen. Das geht auf einem "einfachen Formular auf einer Seite", erklärt Flötotto,, der auch Referatsleiter Soziale Arbeit im Diözesancaritasverband ist. Das Geld kommt aus dem vom Bistum seit 2015 bereit gestellten Flüchtlingsfonds. Können die Flüchtlinge die Reisekosten nicht aufbringen, verschuldeten sie sich manchmal in existenzbedrohender Höhe und begäben sich in "ungewollte Abhängigkeiten". Es sind dabei keine großen Summen, die fehlen, wie die ersten eingegangenen Anträge zeigen.

Dem Bistum sei es ein großes Anliegen zu helfen, so Flötotto. Es greife damit eine von 21 Maßnahmen auf, die Papst Franziskus zum Welttag der Migranten im vergangenen Jahr für eine Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik vorgeschlagen habe.

In 2018 ist das von der Bundesregierung festgelegte Kontingent Familienzusammenführungen pro Monat nicht ausgeschöpft worden. Flötotto fordert, dass die fehlenden Quoten nach 2019 übertragen werden. Notwendig sei für das Erreichen der Kontingente, die Botschaften in den Ländern, in denen die Familienangehörigen die Zusammenführung beantragen müssen, entsprechend personell auszustatten. Sonst könne die angestrebte Zahl nicht tatsächlich erreicht werden.

014/2019 (hgw) 8. Februar 2019

Autor/in:

  • Harald Westbeld
Quelle: caritas-muenster.de
  • Ansprechperson
Porträtfoto von Helmut Flötotto
Helmut Flötotto
Referatsleiter Soziale Arbeit
0251 8901-251
0251 8901-4288
0251 8901-251
0251 8901-4288
0251 8901-4288
floetotto@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de
  • Kontakt
  • Adresse
Annegret Spiekermann
Annegret Spiekermann
Stabsstelle Kommunikation
+49 2366 304 443
+49 2366 304 1443
+49 2366 304 443
+49 2366 304 1443
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a.spiekermann@(BITTE ENTFERNEN)caritas-herten.de
Caritasverband Herten e. V.
Hospitalstraße 11-13
45699 Herten
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info@(BITTE ENTFERNEN)caritas-herten.de
www.caritas-herten.de

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Multimedia

Galerie

Familienzusammenführung ist ein entscheidender Faktor dafür, dass Integration gelingt. Dafür unterstützt das Bistum Münster die Reisekosten. (Deutscher Caritasverband/KNA (Harald Oppitz) Das Foto zeigt einen Vater mit einem Kind auf dem Arm und danebenstehend die Mutter. (Deutscher Caritasverband/KNA (Harald Oppitz)

014-2019 Famillienzusammenführung

Familienzusammenführung ist ein entscheidender Faktor dafür, dass Integration gelingt. Dafür unterstützt das Bistum Münster die Reisekosten.

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