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Antworten vor dem Notfall

Wie wichtig Vorsorge ist, führt die Corona-Pandemie vor Augen. Bei Covid-19-Erkrankten kann sich schnell die Frage stellen, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt, in der die eigenen Wünsche zur Behandlung niedergelegt sind.

Erschienen am:

28.09.2020

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-396
info@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Das Foto zeigt einen Mann ab der Brust abwärts, der Formulare auf einem Tisch unterschreibt.

Darauf weist die Caritas in der Diözese Münster anlässlich der Aktionswoche der Rechtlichen Betreuung hin. Die Betreuungsvereine der Caritas und ihrer Fachverbände vor Ort bieten Informationen und Beratung zum Thema an.
Dass sich der Ehepartner im Fall einer Erkrankung um alles kümmern kann, ist für Ludger Schulten, Referent im Diözesancaritasverband Münster, ein Trugschluss: "In guten und schlechten Zeiten zueinander zu stehen, hat man sich bei der Hochzeit versprochen. Aber rechtlich ist das nicht so geregelt". Ärzte dürften eigentlich nicht einmal Auskunft über den Gesundheitszustand geben, wenn im Vorfeld nichts geregelt sei. Aufklärungsgespräche und Einwilligungen zu Behandlungen seien rechtlich ebenso unmöglich. 
Ohne Vorsorgevollmacht müsse erst beim Amtsgericht ein Antrag auf Betreuung gestellt werden, so Schulten. Der würde sicherlich schnell geprüft, aber einige Tage vergingen, obwohl die Kraft eigentlich für die Sorge um den kranken Angehörigen benötigt werde. Zudem müsse man, wenn man dann als Betreuer eingesetzt werde, anschließend dem Gericht Rechenschaft darüber abgelegen, was man alles getan habe. 
Der Caritas-Mitarbeiter empfiehlt deshalb, sich rechtzeitig um eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu kümmern. Natürlich solle man dafür zunächst untereinander und in der Familie klären, welche Wünsche man im Fall des Falles habe und wer gegebenenfalls die Betreuung übernehmen könne. Das müsse auch nicht der Ehepartner sein, sondern es könnten auch Geschwister oder andere Verwandte für einzelne Bereiche übernehmen, in denen sie sich fachlich auskennen.
Formulare und Vorsorgevollmachten gibt es im Internet auf der Seite des Bundesjustizministeriums. Wer lieber persönlich beraten werden möchte, kann sich an einen Betreuungsverein in der Nähe wenden. Die Adressen sind zu finden auf der Internetseite des Diözesancaritasverbandes Münster unter www.caritas-muenster.de/wirhelfen/menschenimalter/rechtliche-betreuung.
Podcast mit Ludger Schulten zum Thema in der Reihe "CARItalks" auf https://caritalks.podigee.io/
096-2020 (hgw) 28. September 2020

Autor/in:

  • Harald Westbeld
Quelle: caritas-muenster.de
  • Ansprechperson
Porträtfoto von Ludger Schulten
Ludger Schulten
Referent Rechtliche Betreuung
0251 8901-294
0251 8901-4288
0251 8901-294
0251 8901-4288
0251 8901-4288
schulten@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de
  • Kontakt
  • Adresse
Annegret Spiekermann
Annegret Spiekermann
Stabsstelle Kommunikation
+49 2366 304 443
+49 2366 304 1443
+49 2366 304 443
+49 2366 304 1443
+49 2366 304 1443
a.spiekermann@(BITTE ENTFERNEN)caritas-herten.de
Caritasverband Herten e. V.
Hospitalstraße 11-13
45699 Herten
+49 2366 304 0
+49 2366 304 400
+49 2366 304 0
+49 2366 304 400
+49 2366 304 400
info@(BITTE ENTFERNEN)caritas-herten.de
www.caritas-herten.de

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Antworten vor dem Notfall

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