Mobil bleiben
Wir fahren Sie nicht nur von A nach B, wir holen Sie - wenn nötig - in Ihrer Wohnung ab und begleiten Sie bis zu dem von Ihnen gewünschten Ziel. Ihre Fahrt kann ein Besuch bei Freunden oder Bekannten sein, der Besuch des Arztes oder des Krankengymnasten, einfach eine Fahrt ins Blaue oder ein Kinobesuch.
Björn Westermann
Der Fahrdienst für Rollstuhlfahrer bietet allen außergewöhnlich gehbehinderten Menschen, die den öffentlichen Personennahverkehrs nicht nutzen können, die Möglichkeit, am öffentlichen Leben teilzuhaben. Hierbei handelt es sich in der Regel um Rollstuhlfahrer oder ihnen gleichgestellte Personen.
Fahrten auf Verordnung des Arztes
Bei ärztlich verordneten Fahrten legen Sie unseren Fahrern bitte die Verordnung und die Genehmigung der Krankenkasse vor. Sollten Sie eine Befreiung von der Zuzahlung medizinischer Maßnahmen durch Ihre Krankenkasse besitzen, geben Sie bitte zusätzlich die Befreiungsnummer an. Nur dann können wir die Fahrtkosten direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Fahrten zu Kurorten und Fernfahrten
Wir erstellen Ihnen gern einen Kostenvoranschlag, den Sie Ihrer Krankenkasse oder einem anderen möglichen Kostenträger zur Genehmigung der Fahrtkostenübernahme vorlegen können. Für weiter entfernte Fahrten halten wir Sondertarife für Sie bereit.
Private Fahrten mit Fahrgutscheinen des Kreises Recklinghausen
Im Rahmen der Höhe der genehmigten Fahrgutscheine für Fahrten innerhalb des Kreises Recklinghausen und der benachbarten Kreise / Städte rechnen wir direkt mit dem Kreis Recklinghausen Ihre gefahrenen Personenkilometer ab. Pro Fahrt werden grundsätzlich mindestens 5 km im Rahmen einer Dienstleistungspauschale angerechnet. Ihnen entstehen keine weiteren Kosten. Eine Begleitperson darf unentgeltlich mitfahren.
Anspruch auf Fahrgutscheine des Kreises Recklinghausen
Sofern Sie einen Behindertenausweis mit dem Merkkenzeichen "aG” besitzen und Sie die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen belegen können, erhalten Sie durch den Kreis Recklinghausen Fahrgutscheine. Mit diesen Fahrgutscheinen haben Sie die Möglichkeit, den Fahrdienst für Rollstuhlfahrer zu nutzen.
Das Merkzeichen "aG”
Sollte bei Ihnen eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegen und das Merkzeichen "aG” nicht auf Ihrem Behindertenausweis eingetragen sein, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Versorgungsamt in Verbindung. Hier erhalten Sie die notwendigen Anträge zum Erlangen des Merkmals "aG”.
Die Fahrgutscheine beantragen Sie bitte beim Sozialamt des Kreishauses Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen. Kontakt: 02366 53-0.
Für private Fahrten ohne Fahrgutschein des Kreises Recklinghausen fragen Sie bitte unsere Preise an.