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Fahrdienst für Rollstuhlfahrer PDF Drucken E-Mail

Was ist unser Angebot?
Wir fahren Sie nicht nur vom Aufenthaltsort zum Zielort, wir holen Sie - wenn nötig - in Ihrer Wohnung ab und begleiten Sie bis zu dem von Ihnen gewünschten Zielort.
Treppen sind in der Regel für uns kein Hindernis.
Ihre Fahrt kann ein Besuch bei Freunden oder Bekannten sein, der Besuch des Arztes oder des Krankengymnasten, eine Fahrt ins Blaue oder ein Kinobesuch.

Wer kann unser Angebot nutzen?
Der Fahrdienst für Rollstuhlfahrer steht allen außergewöhnlich gehbehinderten Menschen zur Verfügung, die den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen können.
Hierbei handelt es sich in der Regel um Rollstuhlfahrer oder ihnen gleichgestellte Personen.

 

Wie berechnen wir Ihre Fahrten?

  1. Fahrten auf Verordnung des Arztes
    Bei ärztlich verordneten Fahrten legen Sie unseren Fahrern bitte die Verordnung und die Genehmnigung der Krankenkasse vor. Sollten Sie eine Befreiung von der Zuzahlung medizinischer Maßnahmen durch Ihre Krankenkasse besitzen, geben Sie bitte zusätzlich die Befreiungsnummer an. Nur dann können wir die Fahrkosten direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

  2. Fahrten zu Kurorten / Fernfahrten
    Wir erstellen Ihnen gern einen Kostenvoranschlag, den Sie Ihrer Krankenkasse oder einem anderen möglichen Kostenträger zur Genehmigung der Fahrtkostenübernahme vorlegen können.

    Für weiter entfernte Fahrten halten wir Sondertarife für Sie bereit.

  3. Private Fahrten mit Fahrgutscheinen des Kreises Recklinghausen.
    Im Rahmen der Höhe der genehmigten Fahrgutscheine für Fahrten innerhalb des Kreises Recklinghausen und der benachbarten Kreise / Städte rechnen wir direkt mit dem Kreis Recklinghausen Ihre gefahrenen Personenkilometer ab. Pro Fahrt werden grundsätzlich mindestens 5 km im Rahmen einer Dienstleistungspauschale angerechnet. Ihnen entstehen keine weiteren Kosten. Eine Begleitperson darf unentgeltlich mitfahren.

  4. Private Fahrten ohne Fahrgutschein des Kreises Recklinghausen
    Für private Fahrten berechnen wir Ihnen z.Z. eine Dienstleistungspauschale in Höhe von 23,50 €, in der bereits 5 Fahrkilometer enthalten sind. Für jeden weiteren Kilometer berechnen wir 1,60 €.

 

Wer hat Anspruch auf Fahrgutscheinen des Kreises Recklinghausen?
Sofern Sie einen Behindertenausweis mit dem Merkkenzeichen “aG” besitzen und Sie die persönlichen und wirtschaftlichen Vorraussetzungen belegen können, erhalten Sie durch den Kreis Recklinghausen Fahrgutscheine. Mit diesen Fahrgutscheinen haben Sie die Möglichkeit, den Fahrdienst für Rollstuhlfahrer z.Z. 32, 40 bzw. 80 km im Monat kostenlos zu nutzen.

Das Merkzeichen “aG”
Prüfen Sie bitte Ihren Behindertenausweis!
Sollte bei Ihnen eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegen und das Merkzeichen “aG” nicht auf Ihrem Behindertenausweis eingetragen sein, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Versorgungsamt in Verbindung. Hier erhalten Sie die notwendigen Anträge zum Erlangen des Merkmals “aG”.

Beantragung der Fahrgutscheine

Die Fahrgutscheine beantragen Sie bitte im:

Kreishaus Recklinghausen
-Sozialamt-
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen


Ihr Ansprechpartner im Kreishaus ist:
Herr Andraszyk, Tel.: 0 23 61 / 53-23 24


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

Aktuelles vom Caritasverband in Herten

Bewohnercafé im Barbara-Zentrum

Auf den Tischen stehen frische Rosen, die Kerzen brennen und Geigenmusik erklingt. Es duftet nach Kaffee. Bernd Raspel, Heimleiter beim Caritasverband Herten, begrüßte am Mittwoch, 20. April 2013, die Gäste zum 4. Bewohner-Café im Barbara-Zentrum:


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Narzissen für den guten Zweck

Was hat der Valentinstag mit gelb blühenden Narzissen gemeinsam? In Herten ist der 14. Februar der Termin, zu dem Irmgard Garus-Gertz und ihr Team Narzissen für den guten Zweck verkaufen. Mit der Benefiz-Aktion unterstützen die Caritasmitarbeiterin und die Helferinnen der katholischen und evangelischen Frauengemeinschaften das Kurangebot „Meine Zeit mit mir“.


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Kurmaßnahmen auch für pflegende Frauen

Berlin/Herten. Der Verbund des Müttergenesungswerkes (MGW) begrüßt ausdrücklich die Stärkung von pflegenden Angehörigen im kürzlich in Kraft getretenen Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG).


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Neue Rampe schafft Freiheit

Sebastian ist 15 Jahre alt. Gemeinsam mit seiner Schwester Sarah wohnt er bei seinen Eltern in Herten-Langenbochum. Dieses Zusammenleben fordert von Familie Holm aber besondere Anstrengungen.


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Bis zum 31.01.2013 Förderanträge an die Hermann-Schäfers-Stifung stellen

„Wir geben Herten eine soziale Zukunft und übernehmen Verantwortung in unserer Stadt“ beschreibt Matthias Müller, Geschäftsführer der Hertener Caritas, die Aufgabe der Hermann-Schäfers-Stiftung. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert die Hertener Stiftung caritative Dienste, Projekte und Einrichtungen. Die Hermann-Schäfers-Stiftung ist offen für alle, die engagiert dieses Ziel mittragen.


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Ihr/e Ansprechpartner



Doris Kohfeldt

Caritasverband Herten e.V.
Hospitalstraße 11-13
45699 Herten


Telefon: 0 23 66 / 3 04 - 0
Telefax: 0 23 66 / 3 04 - 4 00
d.kohfeldt@caritas-herten.de

Termine

Trauercafé
Beginn: 26.05.2013, 14:00
Ende: 26.05.2013, 17:00
Ort: Barbara-Zentrum

Knollenabend
Beginn: 06.06.2013, 16:30
Ende: 06.06.2013, 18:30
Ort: Caritas-Zentrum "Franz von Assisi"

Festival "Constellationen 2013"
Beginn: 08.06.2013, 11:00
Ende: 09.06.2013, 11:00
Ort: Innenstadt, 45699 Herten.

Stiftungsabend der Hermann-Schäfers-Stiftung
Beginn: 25.06.2013, 19:00
Ort: Hospitalstraße 11-13, 45699 Herten


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